Die Wintersaison 2021/22 ist beendet, die COVID-19-Regeln in Ö sind weiter gelockert.
Das Tragen einer FFP-2-Maske ist weiterhin verpflichtend:
in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen, in Taxis,
in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z.B. Lebensmitteleinzelhandel oder Apotheken) und in vulnerablen Bereichen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime).
COVID-19-Regeln für den Skibetrieb im Winter 2021/22
Die folgenden COVID-19-Regeln gelten für den Skibetrieb im Winter 2021/2022: [Anmerkung: Lockerungen seit 19.02.2022]
- 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für die Seilbahnbenützung.
- Der 3G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert und der Skipass/die Fahrkarte wird für die Gültigkeit des jeweiligen Nachweises freigeschaltet (eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist dafür erforderlich).
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind ausgenommen, der Ninja-Pass wird bei 12- bis 15-Jährigen dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Für schulpflichtige Urlaubsgäste aus dem Ausland im Alter von 12 bis 15 Jahren gibt es den Holiday Ninja Pass.
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Seilbahnen, Sesselliften mit Haube und in allen Innenbereichen der Seilbahnen.
- Keine Maskenpflicht für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Bis zum 14. Lebensjahr darf auch ein einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Die Gastronomie ist geöffnet. Apres-Ski und Barbetrieb ist nicht erlaubt.
Hinweis: Im Schweizer Teil der Silvretta Arena Ischgl gelten andere Regeln.
Zusammenfassung der COVID-19-Regeln eines Skigebiets:
COVID-19-Hinweise am Venet
Einreisebestimmungen nach Österreich auf willkommen.tirol